Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, trete dabei aber nicht in Konkurrenz zu meiner Tätigkeit beim Arbeitgeberverband. Das bedeutet, dass ich keine Unternehmen vertrete, die an die Tarifverträge der chemischen Industrie gebunden sind, oder Mitglied in einem regionalen Arbeitgeberverband der chemischen Industrie sind. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer dieser Unternehmen, sowie dort gebildeter Betriebsräte.
Im Bereich des Arbeitsrechts biete ich meinen Mandanten insbesondere:
Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
In der Beratungssituation trete ich nicht nach außen für meine Mandanten auf, sondern gebe Empfehlungen und Ratschläge zu konkreten und allgemeinen Sachverhalten das Arbeitsrecht betreffend. Meine Mandanten setzten diese Empfehlungen dann selbst um und ergreifen dementsprechende Maßnahmen.
Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Die Vertretung meiner Mandanten vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen ist ein Kernstück der arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Ich trete in Ihrem Namen auf und versuche Ihre Interessen mit Sachverstand und Verhandlungsgeschick bestmöglich zu verwirklichen.
Arbeitsrecht spielt sich nicht bloß beim Arbeitsgericht ab. Gerade im Bereich besonders geschützter Arbeitnehmer, z.B. werdender Mütter, oder schwerbehinderter Menschen, gibt es behördliche Instanzen, die involviert werden sollten, bzw. involviert werden müssen. Ich stelle für Sie sicher, dass Sie die richtigen Schritte einleiten und die richtigen Behörden einbinden, damit Ihre Rechtsposition nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Erstellung und Überarbeitung und Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge, zur Begründung Ihrer Arbeitsverhältnisse.
Arbeitsverträge werden meistens nicht zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer frei verhandelt. Sie werden in der Regel vom Arbeitgeber gestellt und entsprechend für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert. Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 findet aus diesem Grunde auch auf gesetzlicher Grundlage eine Kontrolle von Arbeitsverträgen auf Basis des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Dies bedeutet kurz umrissen, dass Arbeitsverträge zwar grundsätzlich der Vertragsfreiheit unterliegen, aber Sie dennoch darin nicht alles wirksam regeln können, da in einem Rechtsstreit in dem es auf die vertraglichen Regelungen ankommt stets eine gerichtliche Prüfung der entsprechenden Klauseln nach Maßgabe der §§ 305ff. BGB, insbesondere auf Ihre Angemessenheit hin erfolgt.
Gestaltung von Verträgen rund um die Durchführung und auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsverträge).
Arbeitsverträge bilden den Grundstock der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie können aber nicht jede Eventualität abbilden, da jedes Arbeitsverhältnis individuell ist und sich die unterschiedlichsten Sachverhalte ereignen können, die es erforderlich machen, für den Umgang damit ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Fehler, die bei Erstellung solcher Verträge aus Flüchtigkeit begangen werden, oder weil ihnen nicht die ihnen gebührende Bedeutung beigemessen worden ist, wiegen im Streitfall hinterher meist schwer und machen es oft unmöglich, Ihre Interessen zu schützen. Deshalb sollten auch solche Zusatzvereinbarungen, nur auf Basis eines fundierten rechtlichen Hintergrundes geschlossen werden, denn auch Sie unterliegen einer strengen Kontrolle durch die Gerichte nach Maßgabe des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die erforderliche rechtliche Expertise bin ich in der Lage ihnen zur Verfügung zu stellen und Vereinbarungen auszuarbeiten, gleich ob es sich dabei um Überlassungsverträge für einen Dienstwagen, eine Teilzeitvereinbarung, eine Homeoffice Vereinbarung, oder gar um einen Aufhebungsvertrag handelt, mit dem sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen.
Begleitung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat/
Durchführung einer Einigungsstelle
Seminare zum Arbeitsrecht