Kündigung erhalten?


Dann sollten Sie schnell Kontakt aufnehmen! Die Zeit läuft ....

Eine Kündigung Ihres Arbeitgebers müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Sie diese erhalten haben gerichtlich angreifen. Dies sollte man vorsorglich immer erstmal tun.

 

Versäumen Sie diese Frist, können Sie gegen die Kündigung nicht mehr vorgehen!

 

Also zögern Sie nicht!

Sollten Sie nicht gerade in einem Kleinbetrieb arbeiten, oder weniger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz!

 

Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber gerichtlich belastbare Gründe benötigt um das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden. Diese Kündigungsgründe existieren nur sehr eingeschränkt oder sind durch den Arbeitgeber oft nicht ausreichend belegbar.

 

Oftmals ist Ihr Arbeitgeber einfach nur unzufrieden mit Ihnen, oder Ihrer Leistung, oder es liegen andere Dinge im argen, die keinen rechtswirksamen Kündigungsgrund abgeben.

Zudem gibt es reichlich weitere Ansatzpunkte um eine Kündigung anzugreifen.

Hat die richtige Person die Kündigung unterschrieben? Ist ein bestehender Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

Die Chance Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, oder zumindest noch eine finanzielle Kompensation zu erhalten steht in der Regel gut!