Beratung/Vertretung für Arbeitgeber


Auch im gerichtlichen Verfahren ist eine Einigung nie ausgeschlossen, sondern sollte nach Möglichkeit angestrebt werden. Aus diesem Grunde gibt es bei den Gerichten für Arbeitssachen immer zuerst einen Gütetermin in dem der Vorsitzende Richter versucht zwischen den Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Hierbei unterstütze ich Sie und gebe darauf Acht, dass Ihre Interessen gewahrt werden.